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   FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06   

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https://dejure.org/2009,28333
FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06 (https://dejure.org/2009,28333)
FG München, Entscheidung vom 11.12.2009 - 1 K 2424/06 (https://dejure.org/2009,28333)
FG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 1 K 2424/06 (https://dejure.org/2009,28333)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerpflichtigkeit von Grundstücksgeschäften i.R.e. gewerblichen Grundstückshandels; Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb nach Zahl der Objekte und dem zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten wie Erwerb, Bebauung und Verkauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 2
    Beurteilung von Grundstücksgeschäften als gewerblicher Grundstückshandel nach Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beurteilung von Grundstücksgeschäften als gewerblicher Grundstückshandel nach Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Eine nichtsteuerbare Vermögensverwaltung ist im Regelfall dann anzunehmen, wenn nicht mehr als drei Wohneinheiten - innerhalb von in der Regel 5 Jahren - angeschafft bzw. errichtet und veräußert werden (BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BStBl II 2002, 291, m. w. N.).

    Auf diese Beweisanzeichen kommt es allerdings dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen - ganz besonderen - Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291, m. w. N.).

    Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die - im Grunde stets bestehende (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291) - bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245).

    d) Trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze kann im Einzelfall ein gewerblicher Grundstückshandel nicht anzunehmen sein, wenn eindeutige Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht sprechen (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291).

  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Als Umstand, der gegen eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts spricht, hat die Rechtsprechung insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige - über fünf Jahre hinausgehende - Vermietung des Objekts angesehen (BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 und vom 18. September 2002 X R 28/00, BStBl II 2003, 133).

    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung des BFH für unbeachtlich angesehen, dass der Verkauf der betreffenden Objekte z.B. auf Finanzierungsschwierigkeiten oder unvorhergesehenen Finanzbedarf zurückzuführen war (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 245), oder auf negative Entwicklung des Wohnungsmarkts, Trennung von Eheleuten, unvorhergesehene Notsituation (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 133).

    Daher fehlt die nach § 15 Abs. 2 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen nicht schon deshalb, weil der Steuerpflichtige bei einzelnen in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehenden Objekten oder gar insgesamt einen Verlust erzielt hat (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2003, 133, m.w.N.).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Als Umstand, der gegen eine bedingte Wiederverkaufsabsicht bereits im Zeitpunkt der Anschaffung oder der Errichtung des Objekts spricht, hat die Rechtsprechung insbesondere eine vom Veräußerer selbst vorgenommene langfristige - über fünf Jahre hinausgehende - Vermietung des Objekts angesehen (BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170 und vom 18. September 2002 X R 28/00, BStBl II 2003, 133).

    Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die - im Grunde stets bestehende (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291) - bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245).

    Allerdings sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf grundsätzlich unbeachtlich, denn sie sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1997, 170, m.w.N.; vom 29. Oktober 1998 XI R 58/97, BFH/NV 1999, 766, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084).

  • BFH, 16.10.2002 - X R 74/99

    Eigengenutzte Wohnung und gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die - im Grunde stets bestehende (BFH-Beschluss in BStBl II 2002, 291) - bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 X R 74/99, BStBl II 2003, 245).

    Dementsprechend hat es die Rechtsprechung des BFH für unbeachtlich angesehen, dass der Verkauf der betreffenden Objekte z.B. auf Finanzierungsschwierigkeiten oder unvorhergesehenen Finanzbedarf zurückzuführen war (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 245), oder auf negative Entwicklung des Wohnungsmarkts, Trennung von Eheleuten, unvorhergesehene Notsituation (BFH-Urteil in BStBl II 2003, 133).

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Allerdings genügt alleine der Abschluss unbefristeter Mietverträge nicht, um die Indizwirkung des Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze zu entkräften (BFH-Urteil vom 17. August 2005, IX R 35/04, HFR 2006, 575).

    Die Tatsache der Veräußerung ist Indiz für eine Gewerblichkeit von Anfang an mit der Folge, dass die veräußerten Immobilien von Anfang an in das Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 17. August 2005, IX R 35/04, HFR 2006, 575, m.w.N.).

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Entscheidend ist die selbständige Veräußer- und Nutzbarkeit, wobei neben der zivilrechtlichen Qualifizierung auch wirtschaftliche Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen sind (BFH-Beschluss vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465; m.w.N.).

    Auch unbebaute Kleingrundstücke, sofern sie veräußerbar und selbständig nutzbar sind, werden regelmäßig als eigenständiges Objekt gewertet (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1465; m.w.N.).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der sich der erkennende Senat anschließt, wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93 BStBl II 1995, 617, m. w. N.).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Andererseits werden Garagengrundstücke als sog. "Zubehör"-Räume regelmäßig nicht als selbständiges Zählobjekt erfasst (BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl II 2003, 238).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Ein Überschreiten des Fünf-Jahres-Zeitraums hat lediglich zur Folge, dass die von dem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung bestehenden (bedingten) Veräußerungsabsicht verringert wird und ggf. durch andere Anhaltspunkte (z.B. durch eine höhere Anzahl der veräußerten Objekte) ergänzt werden muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 5. September 1990 X R 107-108/89, BFHE 161, 543, BStBl II 1990, 1060, unter 1., 5. und 6. Abs., und vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135, unter II. 2., letzter Abs.).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Auszug aus FG München, 11.12.2009 - 1 K 2424/06
    Deshalb sind z.B. zwei Doppelhaushälften auf einem ungeteilten Grundstück regelmäßig nur als ein Zählobjekt zu erfassen (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 IX R 56/99, BStBl II 2004, 227; ferner zum ungeteilten Mehrfamilienhaus als nur ein Zählobjekt BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 III R 37/02, BStBl II 2004, 950).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 107/89

    Gewerblicher Grundstückshandel, wenn innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung in GmbH

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99

    Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Doppelhaushälften

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

  • FG Köln, 26.10.2006 - 6 K 394/04

    Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze

  • BFH, 19.09.2002 - X R 160/97

    Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 23.02.1998 - X B 136/97

    Beurteilung von vermögensverwaltenden Einkünfte auf der Ebene der

  • FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 12 K 3679/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Berufliche Nähe; Grundstücksgeschäfte einer GbR;

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